Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir technisch notwendige Cookies verwenden.

Weitere Infos.

logo
Governikus ITU GmbH
Jakobikirchhof 8
20095 Hamburg / Germany
www.consist-itu.de

2. April 2012: Presse

Das neue Kreislaufgesetz (KrWG)

Das neue Kreislaufgesetz (KrWG)

Im § 64 KrWG wurde die Nutzung der elektronischen Form pauschal umgekehrt: Wo Schriftform gefordert wird, darf auch elektronisch gearbeitet werden. Die ausschließliche Nutzung von Papier muss explizit angeordnet werden. Die finanziellen und praktischen Vorteile der elektronischen Abwicklung werden deutlich überwiegen, heißt es in der Begründung zum Gesetz.

Daher wurde in die Verordnungsermächtigungen der §§ 10, 11, 16, 52 und 53 KrWG jeweils auch die Ermächtigung für die Zulassung oder Anordnung elektronischer Verfahren aufgenommen. „Damit wird angestrebt, in Zukunft möglichst alle abfallrechtlichen Überwachungs- und Genehmigungsverfahren in einem harmonisierten System elektronisch abzuwickeln.“ (Zitat aus der Begründung zum Gesetz, Deutscher Bundestag, Drucksache 17/6052, Seite 149).

Konsequenterweise wurde gleich noch zusätzlich eine Entschließung des Bundestages herbeigeführt, die unter dem Titel „Unnötige Bürokratie vermeiden“ formuliert: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang aufgefordert, die erheblich erweiterten Möglichkeiten zum Einsatz moderner Kommunikationstechniken zu nutzen und auszuschöpfen und hierbei auf dem im Nachweisbereich bereits eingeführten elektronischen Verfahren aufzubauen und dessen Möglichkeiten konsequent zu nutzen.“ (Deutscher Bundestag, Drucksache 17/7505, Seite 15)

Neben dieser generellen Ausrichtung auf die elektronische Form sind beispielhaft auch folgende Änderungen gegenüber dem alten KrW/AbfG hervorzuheben: Die Registerpflicht für Makler und Händler und das zukünftige Anzeigeverfahren für Transporttätigkeiten.
 

Ausführliche Informationen zum neuen KrWG erhalten Sie hier.