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27. Mai 2014: Abfallrechtliches
Die Anzeige- und Erlaubnisverordnung und die geänderte Nachweisverordnung treten zum 01.06.14 in Kraft. Viele Betriebe müssen sich bis dahin anzeigen. Betroffen ist z. B. wer im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmen mehr als zwei Tonnen gefährlicher Abfälle sammelt. Auch Händler und Makler gefährlicher Abfälle unterliegen der Anzeigepflicht, außerdem sind die Anforderungen an die Fachkunde und Sachkunde jetzt klar geregelt.
Die neue Nachweisverordnung stellt Einzelheiten zum elektronischen Verfahren klar und berücksichtigt jetzt auch das Feld „kurzfristige Lagerung/Umschlag“. Für die Händler und Makler sind die „nicht-elektronischen“ Register jetzt beschrieben. Beiden Verordnungen wurden neue Ordnungswidrigkeitstatbestände hinzugefügt.
Mehr Informationen und erste Erfahrungen aus der Umsetzung erhalten Sie bei unseren eANV-Fachgesprächen.