In Kürze
Mit der Novelle der Nachweisverordnung NachwV (siehe Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit), die am 1.2.2007 in Kraft getreten ist, haben sich die Regeln für alle Beteiligten an der Abfallentsorgung geändert. Das bisherige Nachweisverfahren auf Papierformularen wird nur noch in Ausnahmefällen und für einen Übergangszeitraum bis 2010 zugelassen. Stattdessen wird es zur Pflicht werden, Nachweise, Begleit- und Übernahmescheine und Register – die Nachfolger der Nachweisbücher – elektronisch zu führen und zu übermitteln.
Unterstützt Ihre Software das elektronische Nachweisverfahren?
Um die rechtliche Gleichsetzung der elektronischen Dokumente mit den Papierformularen zu gewährleisten, müssen die elektronischen Dokumente qualifiziert elektronisch signiert werden. Damit ergeben sich für Erzeuger, Beförderer und Entsorger neue Anforderungen an die Organisation der Abfallentsorgung:
Begleitscheinverfahren:
Begleitscheine sind ab April 2010 gemäß Nachweisverordnung elektronisch zu führen und mit qualifizierter elektronischer Signatur zu unterschreiben. In der Übergangsfrist bis Anfang 2011 dürfen Erzeuger und Beförderer handschriftlich einen Quittungsbeleg unterzeichnen, den BGS aber in einem elektronischen System führen. Der Entsorger signiert die Daten dann für die Behörde.
Der Erzeuger muss spätestens bei der Übergabe, der Beförderer spätestens bei der Annahme signieren. Das Signieren muss nicht bei der Übergabe/Übernahme und nicht durch den Fahrer, sondern kann – mit Einverständnis des Erzeugers – auch im Büro des Beförderers erfolgen. Übernahmescheine müssen nicht elektronisch geführt und signiert werden.
Unsere Lösung Modawi bietet Ihnen verordnungskonforme Prozesse, mit denen Sie Ihre IT-Systeme bereits heute fit für das elektronische Nachweisverfahren machen können.
Entsorgungs- und Sammelentsorgungsnachweise:
Einzel- und Sammelentsorgungsnachweise sind ebenfalls elektronisch zu führen (gleiche Übergangsvorschrift für die Erzeuger und Beförderer wie beim Begleitschein) und wie die Begleitscheine zu signieren. Eingangsbestätigung und/oder Behördenbestätigung werden von der Behörde qualifiziert elektronisch signiert und verschickt.
Unsere Lösung Modawi bietet hierzu für das eANV-Verfahren die passende Funktionalität zum Empfangen, Versenden, Signieren, Signaturprüfen und Archivieren.
Registerpflicht:
Alle elektronisch zu führenden Dokumente müssen in einem elektronischen Register geführt werden (zzgl. Übernahmescheinen bei Sammlern). Auf (elektronische) Anfrage der Überwachungsbehörde ist ein Registerauszug anzufertigen und der Behörde elektronisch zuzusenden.
Unsere Lösung Modawi hält hierfür ein Register bereit, indem sämtliche Dokumente der Vorgänge elektronisch inklusive der elektronischen Signaturen archiviert werden.
Mit Modawi sind Sie auf der sicheren Seite!
Modawi ist die bisher einzige IT-Lösung, die den Anforderungen der neuen Nachweisverordnung entspricht. Starten Sie jetzt mit Modawi in die elektronische Zukunft, mit der Sicherheit, dass Ihre IT-Systeme auch über 2010 hinaus Bestand haben.
Modawi hat sich beim Innovationspreis-IT der Initiative Mittelstand 2009 qualifiziert.